Bestandsaufnahme, Gebäudeabsteckung und Co. gehören zu jedem Bauprojekt dazu. Außerdem gilt: Wer Gebäude baut, umbaut oder verwaltet, braucht für seine Arbeit ein solides Datenfundament. Wir helfen mit professionellen Ingenieursvermessungen dabei, es zu schaffen.
Bei der Bestandsaufnahme – dem so genannten Aufmaß – geht es darum, Gelände oder Gebäude nach ihrer Beschaffenheit in Lage und Höhe zu erfassen und die Ergebnisse in einem Plan darzustellen. Die Bestandsaufnahme bildet die Planungsgrundlage für Architekten und sonstige Planer.
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in einem Lage- und Höhenplan zusammengefasst und anschaulich präsentiert. Wir fertigen Lage- und Höhenpläne in beliebigen Maßstäben und Dateiformaten (DWG, DXF, PDF, …) für Sie an, auf Wunsch auch analog in Papierform oder als Digitales Geländemodell.
Vor Baubeginn muss die Grundfläche von baulichen Anlagen abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein. Als Sachverständige für Absteckung sind wir in der Liste der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eingetragen. Als Vermessungsleistungen bieten wir Ihnen Grobabsteckungen für die vorbereitenden Erdarbeiten und Feinabsteckungen auf Schnurgerüst oder unmittelbar im Baufeld an. Auch die Absteckung von Achsen bei größeren Bauvorhaben führen wir für Sie durch.
Die Bewegung von Erdmassen ist immer auch mit Kosten verbunden. Wir führen für Sie Massenermittlungen durch, damit Sie eine genaue Planungsgrundlage haben, wie viele LKWs für den Abtransport benötigt werden oder um zu kontrollieren, wie viel Kubikmeter Erdmasse wirklich bewegt wurden.
Gerne erstellen wir für Sie auch den Lageplan zum Bauantrag und tragen die Planungen Ihres Architekten in einen amtlichen Lageplan ein. Für den Bauantrag notwendige aktuelle Auszüge aus der Liegenschaftskarte und Eigentümernachweise können Sie ebenfalls in unserem Büro erhalten.
Bei der Grenzanzeige handelt es sich nur um eine technische Messung, ohne jegliche Rechtsverbindlichkeit. Vorhandene und nicht vorhandene Grenzmarken werden dabei lediglich freigelegt oder durch temporäre Marken in der Örtlichkeit angezeigt. Je nach Qualität des Liegenschaftskatasters ist eine Grenzanzeige aber auch nicht möglich oder sinnvoll. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, prüfen wir gern individuell für Sie.